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  • Gordana Gass

    Übersetzungsbüro für serbisch, kroatisch,
    bosnisch & mazedonisch

    Dolmetscherleistung


    Das Dolmetscherhonorar berechnet sich nach Stunden- oder Tagessätzen. Dabei ist für die Höhe des Satzes die Art der Dolmetscherleistung, bzw. des Dolmetschereinsatzes ausschlaggebend.

    Wir bieten folgende Dolmetscherleistungen an:

    Verhandlungsdolmetschen:
    Diese Art des Dolmetschens wird vorwiegend bei Gesprächen mit wenigen Personen angewendet. Je nach Einsatzart und -länge werden in der Regel kurze Sinnabschnitte (z.B. Frage/Antwort) aus der Ausgangs- in die Zielsprache übertragen.

    Gerichtsdolmetschen durch beeidigte Dolmetscher:
    Ein Gerichtsdolmetscher ist ein Dolmetscher, der durch ein Gericht zur Sprachmittlung herangezogen wird. Hingegen ist ein öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Dolmetscher gerichtlich allgemein beeidigt und geprüft auf persönliche und fachliche Eignung. Ein beeidigter Dolmetscher ist zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet. Die Heranziehung eines Dolmetschers ist erforderlich, wenn eine Partei oder ein sonstiger Verfahrensbeteiligter der Gerichtssprache nicht mächtig ist. Der Einsatz eines Dolmetschers sichert das Recht des sprachunkundigen Ausländers auf rechtliches Gehör.

    Konsekutivdolmetschen:
    Das Konsekutivdolmetschen ist die älteste Dolmetschart. Die Verdolmetschung erfolgt zeitversetzt, das heißt der Dolmetscher macht sich, wenn nötig, während des Vortrags mit Hilfe seiner Notizentechnik Aufzeichnungen und produziert anschließend den zielsprachlichen Text. Die zielsprachliche Fassung sollte beim Konsekutivdolmetschen gestrafft und besonders gut strukturiert sein, um die Zuhörer zu entlasten, da diese Dolmetschart die Vortragszeit wesentlich verlängert. Die einzelnen Textpassagen können unterschiedlich lang sein, umfassen jedoch gemeinhin einen längeren, inhaltlich zusammenhängenden Abschnitt. Aufgrund des hohen Zeitbedarfs wird das Konsekutivdolmetschen heute nur selten bei Konferenzen eingesetzt. Häufiger ist es bei feierlichen Anlässen (z. B. Trauungen, Tischreden oder Empfängen), bei protokollarisch hochrangigen Ereignissen wie bilateralen Treffen von Staats- und Regierungschefs oder bei kulturellen Veranstaltungen wie Autorenlesungen oder Filmpremieren.

    Simultandolmetschen:
    Das Simultandolmetschen ist eine noch relativ junge Dolmetschart, da es den Einsatz von Konferenztechnik erfordert. Der Dolmetscher sitzt in einer schallisolierten Dolmetschkabine und hört den Redner über Kopfhörer. Seine Verdolmetschung, die beinahe zeitgleich (also simultan) erfolgt, wird per Mikrofon übertragen und kann von den Konferenzteilnehmern wiederum über Kopfhörer gehört werden. Diese Art des Dolmetschens ist geistig (hohe Konzentration) wie physisch (stimmliche Belastung) sehr anstrengend und setzt eine ausgefeilte Dolmetschtechnik und hohe professionelle Kompetenz voraus. Aufgrund der hohen Belastung arbeiten Simultandolmetscher in Teams von mindestens zwei Personen zusammen, die sich in gewissen Zeitabständen abwechseln.

    Konferenzdolmetschen:
    Konferenzdolmetschen ist ein Oberbegriff für das Dolmetschen bei Konferenzen, z. B. bei internationalen Gipfeln oder Fachkongressen. Bei Konferenzen können verschiedene Dolmetscharten zum Einsatz kommen, besonders häufig wird simultan gedolmetscht, es kann aber auch das Konsekutivdolmetschen oder das Flüsterdolmetschen zum Einsatz kommen, eine Spielart des Simultandolmetschens, bei der ohne technische Ausrüstung für sehr wenige Zuhörer gedolmetscht wird.

    Bestellungen bei Gerichten und Behörden werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz abgerechnet.




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